Aktuelles zum elektronischen Rezept

Spätestens seit dem Jahreswechsel 2023 /24 ist das E-Rezept im Alltag von Patientinnen und Patienten angekommen. Etwa 75 Millionen elektronische Verordnungen wurden in den ersten zwei Monaten des Jahres 2024 in den Apotheken eingelöst. Trotzdem  sind nach wie vor viele Fragen offen. Hilfreiche Tipps für Patientinnen und Patienten aus der Praxis für die Praxis rund ums E-Rezept, die gibt´s in diesem Blog-Beitrag!

Am 1. Januar 2024 wurde das rosa Rezeptformular durch des elektronisch Rezept ersetzt. Seit dem sendet der Arzt sendet die verordneten Medikamente an einen zentralen Server.

Auf drei verschiedene Arten können die Medikamente dann von den Patient*innen abgerufen werden.

Erste Möglichkeit:
Patient*innen gehen mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte in die Apotheke. Die Apotheke ruft die Medikamente über die Gesundheitskarte ab ohne dass die Patient*innen vorher die Verordnung einsehen können.

Zweite Möglichkeit:
Patient*innen öffnen die Verordnung des Arztes über die E-Rezept-App der Gematik. User*innen können hier die für sie verordneten Medikamente einsehen bevor sie sie in ihrer Hausapotheke einlösen. Für jedes einzelne Medikament ist hier darüber hinaus die persönliche, vor Arzt angegebene Gebrauchsanweisung hinterlegt. Zudem kann eine Reminder-Funktion eingeschaltet werden, sodass das Handy rechtzeitig an die Einnahme der Medikamente erinnert. Außerdem sind von der Apothekerschaft für jedes Medikament praxisgerecht aufgearbeitete Zusatzinformationen abrufbar.
Über die E-Rezept-App ist es möglich, die verordneten Medikamente an die eigene Hausapotheke weiterzuleiten, die man am besten schon vorher in der App hinterlegt haben sollte. Viele Apotheken bieten an, die Medikamente bereitzustellen oder über ihren Bodendienst zeitnah auszuliefern.

Die dritte Möglichkeit:
Patientin und Patienten haben laut SGB V das Anrecht, in der Arztpraxis einen ausgedruckten QR-Code zu erhalten, den sie in ihrer Wunsch-Apotheke persönlich abgeben oder jemanden anderes mit dieser Aufgabe betrauen können ohne persönlich mit ihrer Gesundheitskarte erscheinen zu müssen. Für ältere oder schwerkrankte Patient*innen dürfte dieses Verfahren von Bedeutung sein.

Bei den ersten beiden Möglichkeiten braucht man nicht mehr für jede Verordnung vorher die Arztpraxis aufzusuchen. Im Gegensatz zu den beiden ersten Verfahren muss das ausgedruckte Rezept mit dem QR-Code nach wie vor wie bisher persönlich in der Arztpraxis abgeholt werden.

Eine genaue Anleitung, wie Patient*innen eine ärztliche Verordnung von zu Hause aus einlösen können gibt es unter meinem Blogbeitrag  E-Rezept einlösen – wie geht das?

Bilder: Pixabay © Mohamed Hassan, © Talpa 

Autor: Elisabeth Thesing-Bleck

Elisabeth Thesing-Bleck brachte berufspolitisch in der Apothekerkammer Nordrhein eine neue zukunftsweisende Weiterbildungsmöglichkeit für Apothekerinnen und Apotheker auf den Weg, die „Geriatrische Pharmazie“. Sie nahm sie selbst am ersten Weiterbildungszyklus in Deutschland teil und wurde so zur „Geriatrischen Pharmazeutin“. Danach gründete die Fachapothekerin ihr Unternehmen ConceptionApo. Als freiberuflich tätige Referentin hat sie sich auf Fortbildungen mit geriatrischem Schwerpunkt spezialisiert. Die Seniorenexpertin schult vorzugsweise Pharmazeutisches Apothekenpersonal.

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