Steuern sparen

In der Einkommen-Steuererklärung für das Jahr 2018 kann man auch private Ausgaben für Arzneimittel als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen.

Dafür muss man alle Quittungen aus der Apotheke zusammensuchen und beim Finanzamt einreichen, bis 31.Juli. Das gilt für die Zuzahlungsquittungen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, aber auch für abgestempelte Grüne Rezepte mit Zahlungsbelegen. Übrigens: Um alle medizinisch notwendigen Ausgaben für das Finanzamt im gesamten Jahr 2018 nachzuweisen, unterstützen auch wir – als Ihre Stammapotheke – Sie gerne, sofern Sie eine Kundenkarte bei uns haben!

Bild: ABDA

Autor: Elisabeth Thesing-Bleck

Elisabeth Thesing-Bleck brachte berufspolitisch in der Apothekerkammer Nordrhein eine neue zukunftsweisende Weiterbildungsmöglichkeit für Apothekerinnen und Apotheker auf den Weg, die „Geriatrische Pharmazie“. Sie nahm sie selbst am ersten Weiterbildungszyklus in Deutschland teil und wurde so zur „Geriatrischen Pharmazeutin“. Danach gründete die Fachapothekerin ihr Unternehmen ConceptionApo. Als freiberuflich tätige Referentin hat sie sich auf Fortbildungen mit geriatrischem Schwerpunkt spezialisiert. Die Seniorenexpertin schult vorzugsweise Pharmazeutisches Apothekenpersonal.

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