Seit dem Beginn der Corona-Pandemie ist ein Großteil der Beschäftigten ins Homeoffice gewechselt. Das Arbeiten von zu Hause aus könnte in Zukunft für viele Frauen zur Regel werden. Die aktuelle Entwicklung ist im Hinblick auf die positiven Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausdrücklich zu begrüßen.Das gilt insbesondere im Hinblick auf eine flexiblere Terminplanung, eine bessere Koordination von Familienpflichten und den Wegfall teilweise langer Anfahrtswege.
In Zeiten von beschränkenden Maßnahmen wie zum Beispiel in der Coronakrise wird deutlich, dass Arbeiten im Homeoffice und Kinderbetreuung oder Pflegeaufgaben keinesfalls zeitgleich erfolgen können! Effizientes und effektives Arbeit im Homeoffice ist nur dann möglich, wenn die Betreuung der Kinder bzw. die Pflege der Angehörigen in Tageseinrichtungen oder durch unterstützende Maßnahmen gewährleistet ist.
Arbeit im Homeoffice bietet oft bessere Möglichkeiten Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Jede Arbeitnehmerin, die möchte und bei der es der Arbeitsplatz zulässt, soll deshalb im Homeoffice arbeiten können.
Für Frauen zeichnen sich auch gewisse Risiken ab. Besonders hervor zu heben ist das hohe Risiko für eine Entgrenzung der Arbeit. Das gilt es bei der Ausgestaltung des geplanten Gesetzes von vornherein mit zu berücksichtigen.
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- Im Homeoffice gelten das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bzw. die Verordnungen über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten.
- Für die Arbeit von zu Hause müssen die Regelungen zur Höchstarbeitszeit, zu den Ruhepausen, den Ruhezeiten und das Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen zwingend und unmissverständlich in dem geplanten Gesetz zum Ausdruck kommen.
- Bei allen positiven Aspekten der Telearbeit muss klargestellt bleiben, dass eine Verpflichtung von Arbeitnehmerinnen zur Heimarbeit gegen ihren Willen nicht in Betracht kommt.
- Arbeiten im Homeoffice und eine Kinderbetreuung oder Pflegeaufgaben keinesfalls zeitgleich erfolgen können.
- Eine effiziente und effektive Arbeit im Homeoffice nur dann möglich ist, wenn die Betreuung der Kinder bzw. die Pflege der Angehörige gewährleistet ist.