Wer geimpft ist, darf nicht bevorzugt behandelt werden!

Menschen mit Corona-Impfung zu bevorzugen wäre ein Verstoß gegen die Grundrechte anderer. Fakt ist, nicht alle Bürgerinnen und Bürger können zum gleichen Zeitpunkt Zugang zu dem persönlichen Schutz vor Covid-19 erhalten, der eine Impfung bietet. Diejenigen, die zu einem frühen Zeitpunkt geimpft werden, werden auf Kosten des Staates in höchsten Maße bevorzugt gegenüber denjenigen, denen der Zugang zu einer Impfung durch staatliche Regelungen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.
Wer die einen bevorzugt, darf die anderen nicht benachteiligen!

Ungleichbehandlung ausschließen!
Wer die einen bevorzugt, benachteiligt die anderen! Es kann ja wohl nicht sein, dass den ohnehin schon Bevorzugten dann noch zusätzlich weitere Vorteile eingeräumt werden. Eine Bevorzugung von Geimpften wünschen sich bereits jetzt Vertreterinnen aus der internationalen Politik. In der Schweiz sagte eine Bundesrätin, wer sich impfen lasse, der solle vorrangig Zugang zu öffentlichen Einrichtungen erhalten! Noch weiter geht Christa Schweng, österreichische Präsidentin des Wirtschafts- und Sozialausschusses der EU (WSA). Jobs nur noch für Corona-Geimpfte, dafür hätte sie durchaus Verständnis: „Natürlich kann ein Arbeitgeber sagen, ich will nur geimpfte Leute“, erklärte sie […] in einem Interview. [1]. So würde der Arbeitsmarkt gespalten in Menschen mit und in Menschen ohne Impfung!



Zwei Zeitspannen sind zu unterscheiden
Bei der Suche nach Antworten auf diese wohl größte Debatte im Rahmen der Pandemiebekämpfung gilt es zwei Phasen zu unterscheiden. In der ersten Phase haben noch nicht alle Bürgerinnen und Bürger die Chance sich impfen zu lassen. Erst wenn allen die wollen, eine Impfung angeboten wird beginnt die zweite Phase.

Aspekte in der ersten Impf-Phase
In der ersten Phase der Pandemie ist die Solidarität der durch den Staats besonders bevorzugten, geimpften Menschen mit den Menschen, die diese Chance noch nicht haben, in besonderer Weise gefragt. In dieser quälenden Zeitspanne, die sich sehr lange aussehen könnte, dürfen Geimpfte auf gar keinen Fall gegenüber nicht geimpften den Menschen bevorzugt werden. Auch Geimpfte müssen damit weiterhin den gleichen Beschränkungen unterliegen, die für alle Anderen gelten. Dazu gehören beispielsweise das konsequente Tragen der Masken, die soziale Distanzierung und das Verbot zur Teilnahme an Veranstaltungen und Zusammenkünften jeder Art.

Verständigung und Dialog erforderlich
Diese Prämisse läuft auf einen schwer zu kommunizieren der Dialog-Prozess hinaus. Ein hohes Maß an Verständigung und damit einhergehend der konsequent geführten Dialog politischer Entscheidungsträger mit der Zivilgesellschaft ist hin diesem Stadium erforderlich. Möglicherweise müssen für diesen Zeitabschnitt schon jetzt regulierende Maßnahmen von der Politik vorbereitet werden, die dann greifen und die die Benachteiligung derjenigen verhindert, die erst spät Zugang zu Impfungen erhalten.

Umkehr der Argumente in Phase zwei
Erst wenn ALLE Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt die Möglichkeit haben, sich freiwillig auf Kosten der Solidargemeinschaft einen persönlichen Impfschutz zu verschaffen, beginnt die zweite Phase. Damit einher gehend muss sich die Argumentation umkehren. Genau dann ist eine Priorisierung der Geimpften gegenüber dem Nichtgeimpften notwendig.



Eine Priorisierung von Geimpften gibt es seit sehr langer Zeit und wird derzeit kaum angezweifelt. Am besten lässt sich das an den verbindlichen Reiseimpfungen erklären, die zur Einreise von einigen Staaten gefordert werden. Diese hat zum Beispiel eine deutlich höhere und schwerwiegenderes Nebenwirkungsrate als wir derzeit für die Corona-Impfung annehmen. Trotzdem gestatten durch Gelbfieber gefährdete Staaten die Einreise von Personen nur dann, wenn Sie einen entsprechenden Impfnachweis vorlegen können. Auch die Masernimpfung, die wir in den vergangenen Jahren intensiv diskutiert wurde, ist ein gutes Beispiel für eine Priorisierung, die unser Staat den gegen Masern geimpften per Gesetz zugesprochen hat. Kinder dürfen nur dann öffentliche Einrichtungen besuchen, wenn sie gegen Masern geimpft sind.

Nur ein Staat kann eine Impfpflicht einführen. In der Bundesrepublik gilt sie seit November 2019 gegen Masern. Frankreich schreibt seit 2018 sogar elf Impfungen als verbindlich vor. Immer geht es um Seuchen, gegen die keine Maske und kein Abstandsgebot hilft und um Vakzine, die seit Jahrzehnten bekannt und erprobt sind. Diesen staatlichen Regelungen liegen Prinzipien zugrunde, die auf Covid 19 übertragen und angewendet werden müssen – allerdings erst dann, wenn ausreichend Impfstoff für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht und allen die wollen, auch ein Zugang zum Selbstschutz durch eine Impfung ermöglicht werden kann. Es ist die Aufgabe des Staates auch diese Phase schon jetzt vorausschauend zu regeln.

Die zwei unterschiedlichen Phasen erfordern unterschiedliche Antworten
Damit fallen Antworten auf die oben gestellten Fragen unterschiedlich aus. So lange bis alle die wollen, auch eine Chance haben geimpft zu werden darf es keinen Unterschied zwischen geimpften und ungeimpften Personen geben. Aber danach ist es ein Akt der
Gemeinwohl orientierten Solidarität geimpfte Personen an den Stellen wo es sinnvoll und nötig ist, auch zu priorisieren.



Quellen: [1] https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-wer-geimpft-ist-darf-nicht-bevorzugt-behandelt-werden/26675618.html?ticket=ST-19702625-yPzndtdV15arFDY1P72L-ap2. Zugriff: 29.12.20

Bilder: © Gerd Altmann auf Pixabay
Bild: © mohamed Hassan auf Pixabay


Autor: Elisabeth Thesing-Bleck

Elisabeth Thesing-Bleck brachte berufspolitisch in der Apothekerkammer Nordrhein eine neue zukunftsweisende Weiterbildungsmöglichkeit für Apothekerinnen und Apotheker auf den Weg, die „Geriatrische Pharmazie“. Sie nahm sie selbst am ersten Weiterbildungszyklus in Deutschland teil und wurde so zur „Geriatrischen Pharmazeutin“. Danach gründete die Fachapothekerin ihr Unternehmen ConceptionApo. Als freiberuflich tätige Referentin hat sie sich auf Fortbildungen mit geriatrischem Schwerpunkt spezialisiert. Die Seniorenexpertin schult vorzugsweise Pharmazeutisches Apothekenpersonal.

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