Virtuelles WorldCafe

HOME OFFICE – SEGEN ODER FLUCH? Corona drängte viele Frauen ins mobile Arbeiten

Abends um 9 noch schnell eine Mail schreiben, oder noch einen kurzen Videochat einrichten. Nicht nur für viele Selbstständige ist das seit Beginn der Pandemie Realität geworden. Auch die 34 % aller Beschäftigten, die während der Pandemie im Home-Office gearbeitet haben oder noch arbeiten, kennen die Situation.

Das Bundesarbeitsministerium hat einen Entwurf für „Das Mobile-Arbeit-Gesetz“ erarbeitet. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios sollen Vollzeitbeschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf jährlich 24 Tage Homeoffice bzw. mobiles Arbeit erhalten.

Homeoffice könnte in Zukunft für viele Frauen zur Regel werden. Einige von ihnen begrüßen diese aktuelle Entwicklung. Die Arbeit im Homeoffice bietet ihnen besser erscheinende Möglichkeiten, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Eine flexiblere Terminplanung, die bessere Koordination von Familienpflichten und ein Wegfall zeitintensiver Anfahrtswege geben sie als Vorteil an.


Jede Arbeitnehmer*in, die möchte und bei der es der Arbeitsplatz zulässt, soll deshalb im Homeoffice arbeiten können. Bei einem gesetzlich verbrieften Rechtsanspruch auf Homeoffice sollte denjenigen Frauen, die von zu Hause aus zu arbeiten wollen, diese Möglichkeit grundsätzlich eingeräumt werden.


Durch die Coronakrise wurden aber auch die Nachteile dieser Arbeitsweise deutlich. So können Arbeiten im Homeoffice und Kinderbetreuung oder Pflegeaufgaben keinesfalls zeitgleich erfolgen. Effizientes und effektives Arbeiten im Homeoffice ist nur dann möglich, wenn die Betreuung der Kinder bzw. die Pflege der Angehörigen in Tageseinrichtungen oder durch unterstützende Maßnahmen gewährleistet ist.

Zusätzlich gibt es Risiken, die für Frauen von größer Bedeutung sind als für Männer. Das gilt insbesondere für eine Entgrenzung der Arbeit. Bei der Ausgestaltung des geplanten Gesetztes sollte der Gesetzgeben daher von Anfang an geeignete Schutzmaßnahmen für Frauen in das Gesetzesvorhaben einziehen.
Arbeiten im Homeoffice und eine Kinderbetreuung oder Pflegeaufgaben können nicht zeitgleich erfolgen. Arbeiten im Homeoffice ist nur dann möglich, wenn die Betreuung der Kinder bzw. die Pflege der Angehörige gewährleistet ist.

 

Veranstaltungs-Tipp

Der B.F.B.M. e.V. – Aachen lädt zusammen mit zwei weiteren Frauenverbänden zum Mitdiskutieren ein.


Am Donnerstag, 29. Oktober 2020 um 19:00 Uhr

findet einem virtuelles World Café mit dem Thema „Home-Office – Segen oder Fluch“ statt. Fachfrauen aus den unterschiedlichsten Bereichen werden Impulse liefern und Fragen wie Rahmenbedingungen und Ausstattung des Telearbeitsplatzes, Rechtsanspruch auf Homeoffice oder Entgrenzung der Arbeit diskutieren. Hier sollen die unterschiedlichen Facetten von Home-Office im direkten Austausch mit den Teilnehmerinnen beleuchtet werden.
Wenn Sie mitdiskutieren wollen, dann melden Sie sich auf der B.F.B.M.-Webseite an. 

 




Die Teilnehmerinnenzahl ist begrenzt.

Autor: Elisabeth Thesing-Bleck

Elisabeth Thesing-Bleck brachte berufspolitisch in der Apothekerkammer Nordrhein eine neue zukunftsweisende Weiterbildungsmöglichkeit für Apothekerinnen und Apotheker auf den Weg, die „Geriatrische Pharmazie“. Sie nahm sie selbst am ersten Weiterbildungszyklus in Deutschland teil und wurde so zur „Geriatrischen Pharmazeutin“. Danach gründete die Fachapothekerin ihr Unternehmen ConceptionApo. Als freiberuflich tätige Referentin hat sie sich auf Fortbildungen mit geriatrischem Schwerpunkt spezialisiert. Die Seniorenexpertin schult vorzugsweise Pharmazeutisches Apothekenpersonal.

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