Organspende muss freiwillig bleiben!

 

Organspende Ausweis

 

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das gilt auch für alle Teile des Körpers jedes Menschen und über den Tod hinaus!

Teile des menschlichen Körpers oder seine Organe darf der Staat niemals als Zwangsabgabe ähnlich wie Steuergeld von seinem Bürger*innen einfordern.

Die in den Deutschen Bundestagestag eingebrachte Widerspruchslösung kehrt die bisherige Entscheidungslösung um. Erlangt der eingebrachte Entwurf tatsächlich Gesetzeskraft, dann  muss jeder Mensch künftig ausdrücklich seinen Widerspruch erklären, wenn er keine Organentnahme nach seinem Tod wünscht. Das freie Recht auf seinen eigenen Körper wird dadurch grundlegend verändert. Um es zu erhalten ist dann aktives Handeln erforderlich.

Als geriatrische Pharmazeutin befasse ich mich kontinuierlich mit der Würde des Menschen gerade am Lebensende aus dieser Erfahrung fordere ich: Nur wer in seinem Leben aktiv zugestimmt hat, soll nach seinem Tod zum Organspender werden.

Von ausschlaggebender Bedeutung ist mir jedoch, dass JEDER Bürger und JEDE Bürgerin gefragt wird und sich aktiv entscheiden muss! Den Passämtern und den Führescheinstellen kann bei einem solchen Entscheidungsprozess eine zentrale Rolle zugewiesen werden. Schließlich braucht jeder mündige Bürger einen Ausweis oder einen Pass. Bei jeder Veränderung der Ausweisdokumente können damit alle Bürger*innen problemlos zum Eintrag in ein Register aufgefordert werden, in dem die Entscheidung jedes Einzelnen zur Organabgabe nach dem Tod hinterlegt werden kann.
Ich appelliere an alle Entscheider*innen diese Lösung konstruktiv zu begleiten!

Dieser kontinuierlich eingeforderte Entscheidungsprozess entspricht der Würde jedes einzelnen Menschen auch über Tod hinaus deutlich besser als eine Widerspruchslösung, die aktives Handeln des Einzelnen voraussetzt, um die Entscheidung des Staates über den eigenen gehirntoten Körper eigenverantwortlich zu überstimmen.

 

Autor: Elisabeth Thesing-Bleck

Elisabeth Thesing-Bleck brachte berufspolitisch in der Apothekerkammer Nordrhein eine neue zukunftsweisende Weiterbildungsmöglichkeit für Apothekerinnen und Apotheker auf den Weg, die „Geriatrische Pharmazie“. Sie nahm sie selbst am ersten Weiterbildungszyklus in Deutschland teil und wurde so zur „Geriatrischen Pharmazeutin“. Danach gründete die Fachapothekerin ihr Unternehmen ConceptionApo. Als freiberuflich tätige Referentin hat sie sich auf Fortbildungen mit geriatrischem Schwerpunkt spezialisiert. Die Seniorenexpertin schult vorzugsweise Pharmazeutisches Apothekenpersonal.

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